BOTTIMMO

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOTTIMMO AG für BOTTIMMO-Verträge.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BOTTIMMO AG bilden die Vertragsgrundlage für BOTTIMMO-Verträge. Vertragsindividuelle Angaben wie Vertragspartner, Laufzeit, Preise und Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweils unterschriebenen Angebot — zum Beispiel für das BOTTIMMO Expert-Paket. Die AGB im unterschriebenen Vertrag sind in jedem Fall massgebend; weicht diese Website-Version davon ab, gilt der Wortlaut des jeweiligen Vertrages.

1. Vertragsschluss

Mit der Auftragserteilung beauftragt der Kunde die Bereitstellung der aufgeführten und ausgewählten Leistungen der BOTTIMMO AG verbindlich und akzeptiert ausschliesslich die Bestimmungen dieses Vertrages einschliesslich seiner Anlagen. Jedwede Anpassung des Angebotes oder dieser Vertragsbedingungen ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von BOTTIMMO nichtig. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde weiterhin, dass die erteilende Person vertretungsberechtigt für das auftraggebende Unternehmen ist. Der Kunde bestätigt, dass alle gemachten Angaben wahrheitsgemäss, aktuell, vollständig und korrekt sind. Ihm ist bekannt, dass BOTTIMMO die beauftragten Leistungen ausschliesslich basierend auf den im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Daten und Informationen erbringt. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben übernimmt BOTTIMMO keine Haftung.

2. Nutzungsrechte des Kunden

Soweit dem Kunden in den Bestimmungen dieses Vertrages nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen alle urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen am BOTTIMMO-SaaS-Dienst sowie an den hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten funktionalen und sonstigen Inhalten (nachfolgend gemeinsam oder jeder für sich auch „BOTTIMMO-Content“) und an ggf. entstandenen Arbeitsergebnissen ausschliesslich BOTTIMMO bzw. den für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbietern zu. Dies gilt auch, wenn etwaige Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind und umfasst insbesondere sämtliche Inhalte inkl. Ideen, Konzeptionen, Layouts, Texte, Bilder, Grafiken, Video-Clips, Kampagnenstrukturen, Analyseergebnisse sowie den Aufbau und die Inhalte bereitgestellter Dokumente, von Landingpages, E-Mails und E-Mail-Funnels, Formularstrecken und Werbeanzeigen. Der Kunde erhält das auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenzte, nicht-ausschliessliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, den BOTTIMMO-SaaS-Dienst sowie den darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Content zu eigenen geschäftlichen Zwecken in dem im Angebot angegebenen Geschäftsbetrieb in der vereinbarten Art und Weise durch berechtigte Nutzer zu nutzen. Hinsichtlich des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes umfasst dieses Recht: den Zugriff durch den Kunden auf den und die Nutzung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes (insbesondere des Lead-Management-Systems) sowie der darüber angebotenen Funktionalitäten (z.B. zur Ausspielung von E-Mails), und

1. soweit der BOTTIMMO-SaaS-Dienst zur Kommunikation und Interaktion mit Interessenten und Endkunden bestimmt ist, neben dem Zugriff durch den Kunden die Bereitstellung einschliesslich öffentlicher Zugänglichmachung entsprechend der von BOTTIMMO in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise (z.B. über Landingpages oder Einbindungscode).

2. Hinsichtlich des jeweiligen BOTTIMMO-Contents umfasst dieses Recht neben dem Zugriff durch den Kunden: soweit es sich um funktionale Inhalte (z.B. im Rahmen des Immobilien-Wertermittlungsrechners und des Ratgeber-Downloads) handelt, die Bereitstellung einschliesslich öffentlicher Zugänglichmachung entsprechend der von BOTTIMMO in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise, und,

2. im Falle von Inhalten zur Offline-Kommunikation (z.B. Druckvorlagen für Werbemittel): die physische Vervielfältigung und Weitergabe der (daraus abgeleiteten) Inhalte an Interessenten und Endkunden entsprechend der von BOTTIMMO in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise, oder

3. im Falle von Inhalten zur Online-Kommunikation (z.B. Vorlagen für Online-Werbemittel oder Dokumente des PDF-Services): die digitale Bereitstellung für die öffentliche Zugänglichmachung und/oder Weitergabe an Interessenten und Endkunden entsprechend der von BOTTIMMO in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise.

4. Der Kunde wird den BOTTIMMO-SaaS-Dienst und den BOTTIMMO-Content ausschliesslich nach Massgabe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages nebst Anlagen, insbesondere den darin vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang, Kommunikationskanälen und bestimmungsgemässer Verwendung, nutzen. Einzelheiten können sich ggf. ergänzend aus den jeweiligen Hinweisen von BOTTIMMO bei der Bereitstellung des jeweiligen BOTTIMMO-SaaS-Dienstes bzw. BOTTIMMO-Contents ergeben. Jegliche Nutzung ist auf den Einsatz berechtigter Nutzer im Geschäftsbereich eines einzelnen im Angebot angegebenen Standortes/Maklerbüros des Kunden zu dessen eigenen, für ein Maklerbüro üblichen Geschäftszwecken beschränkt, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart. Eine anderweitige Nutzung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes bzw. BOTTIMMO-Contents oder – insbesondere kommerzielle – Verwertung ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte, Timesharing-, Outsourcing- oder Rechenzentrumsnutzung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes bzw. BOTTIMMO-Contents durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von BOTTIMMO nicht erlaubt. Der systematische automatisierte Abruf des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes sowie von BOTTIMMO-Content, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenem BOTTIMMO-Content, die (über die bestimmungsgemässe Verwendung hinausgehende) systematische Weitergabe oder Zugänglichmachung von BOTTIMMO-Content an Dritte sowie die Nutzung des BOTTIMMO-Contents zum Zweck der geschäftsmässigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen (insbesondere Vervielfältigungen) des BOTTIMMO-Contents sind, soweit diese jeweils über die von BOTTIMMO konkret vorgesehene Art und Weise (z.B. Individualisierungsmöglichkeiten von Inhalten) oder den vorgesehenen Umfang hinausgehen, ausdrücklich untersagt. Soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist, darf der Kunde etwaige im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen enthaltene und zugänglich gemachte Software weder ganz noch teilweise kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, nachkonstruieren oder anderweitig modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon erstellen. Eine Rechteeinräumung am Quellcode von Software ist nach diesem Vertrag unter keinen Umständen vorgesehen und bedarf – soweit eine entsprechende Überlassung überhaupt in Betracht kommt – stets einer gesonderten Vereinbarung mit BOTTIMMO. In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Kündigung oder anderweitiger Vertragsbeendigung) stellt der Kunde die Nutzung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes sowie des bereitgestellten BOTTIMMO-Contents unverzüglich ein. Der Kunde vernichtet bzw. löscht auch alle in seinem Besitz befindlichen Lieferungen und Vervielfältigungen von (physisch oder digital) bereitgestelltem BOTTIMMO-Content einschliesslich ggf. daraus erstellten Werbemitteln, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist oder dem Kunden ein berechtigtes Interesse am weiteren Besitz zusteht (z.B. Begründung von oder Abwehr gegen Ansprüche). Die Erledigung der vorstehenden Verpflichtungen wird der Kunde gegenüber BOTTIMMO auf Anforderung schriftlich versichern und nachweisen.

3. Laufzeit & Kündigung

Der Vertrag wird zunächst für die im Angebot/Bestellformular vereinbarte initiale Laufzeit geschlossen. Die initiale Laufzeit beginnt mit dem im Angebot/Bestellformular festgelegten Datum des Vertragsstarts. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils den Zeitraum der initialen Laufzeit (nachfolgend „Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien drei (3) Monate vor Ablauf der initialen Laufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Dies gilt grundsätzlich entsprechend für eine etwaige Buchung von Zusatzleistungen, wobei Zusatzleistungen vom Kunden nur in Anspruch genommen werden können, wenn für diesen Zeitraum auch noch Basisleistungen beauftragt sind. Die Buchung zusätzlicher Leistungen führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit der Basisleistungen. Abweichende Laufzeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Das Recht beider Parteien zu einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BOTTIMMO insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstösst und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach schriftlicher Aufforderung (E-Mail ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist;

1. sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der vereinbarten Vergütung oder

2. sich in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,

3. trotz Mahnung länger als einen (1) Monat in Verzug befindet.

4. BOTTIMMO kann nach eigenem Ermessen die Leistungserbringung aussetzen oder vertragsgegenständliche Leistungen ändern, um geltendes Recht einzuhalten. Sollte BOTTIMMO aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts nicht in der Lage sein, vertragsgegenständliche Leistungen zu erbringen, stellt dies hinsichtlich der betroffenen Leistungen einen wichtigen Grund zur ausserordentlichen Kündigung für BOTTIMMO dar. BOTTIMMO kann diesen Vertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei (2) Wochen ganz oder teilweise, in Bezug auf einzelne Bestandteile vertragsgegenständlicher Leistungen, kündigen, wenn Drittanbieter die Bereitstellung bezüglich einzelner oder sämtlicher Drittleistungen, welche für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch BOTTIMMO erforderlich sind, beenden, einstellt oder wesentlich verändert. Mit Vertragsende (a) wird die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf den BOTTIMMO-SaaS-Dienst beendet, (b) enden seine Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen und (c) werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung geschuldeten Beträge sofort fällig, soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Einrichtung

Die Basisleistungen beinhalten die Individualisierung der vertragsgegenständlichen Leistungen für ein Maklerbüro/einen Unternehmensstandort (im Vertrag und Angebot auch „Geschäftsbetrieb“ genannt). Die Individualisierung erfolgt anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Zusatzinformationen. Eine nachträgliche Aktualisierung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ist möglich. Eine in Folge von kundenseitig gewünschten Aktualisierungen erforderliche erneute Erstellung von vertragsgegenständlichen Leistungen etc. kann vom Kunden als optionale Leistung beauftragt werden. Hierdurch entstehende Aufwände werden gemäss geltender Preistabelle dem Kunden berechnet. Der Kunde wird BOTTIMMO im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtliche Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen. Dies betrifft unter anderem die Ermöglichung der Einrichtung und Nutzung seines Accounts des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes und des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents sowie die hierzu notwendige Bereitstellung von Informationen und Inhalten durch den Kunden. Hierfür erhält der Kunde Zugriff auf den entsprechenden Onboarding-Wizard, über den der Kunde die erforderlichen Daten und Informationen in den notwendigen Formaten digital bereitstellen kann. Für eine fristgerechte Einrichtung des Kunden-Accounts ist eine Bereitstellung der vollständigen Information bis spätestens 5 Werktagen vor vereinbartem Leistungsbeginn notwendig. Kommt der Kunde seinen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, entbindet ihn dies nicht davon, die gebuchten Leistungen in vollem Umfang gemäss obigem Vertrag zu vergüten.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

BOTTIMMO stellt dem Kunden die monatlichen Gebühren je nach im Rahmen des Vertrages gewählter Zahlweise im Voraus in Rechnung. Bei Auswahl der Zahlweise „monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrifteinzug“ hat der Kunde einem Einzug der Monatsrechnungen per SEPA-Einzugsverfahren durch BOTTIMMO zugestimmt. Bei Auswahl der jährlichen Vorauszahlung per Überweisung verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte Vergütung jeweils für einen Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten im Voraus zu bezahlen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt. Die Bereitstellung der Basisleistungen über den BOTTIMMO-SaaS-Dienst und die Erbringung der gebuchten Zusatzleistungen erfolgt zu den im Angebot definierten fortlaufenden Gebühren und einmaligen Implementierungskosten. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich im Voraus für den entsprechend gebuchten Abrechnungszeitraum, spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der Zugangsdaten bzw. der Bereitstellung der Leistung im Falle von Implementierungskosten bzw. Anzeige der Leistungsbereitschaft durch BOTTIMMO im Falle von gebuchten Zusatzleistungen. Die Vergütungspflicht für die Bereitstellung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes beginnt grundsätzlich mit dem Tag des in diesem Vertrag festgelegten „Vertragsstart“. Die Vergütungspflicht für die Erbringung von Zusatzleistungen beginnt mit der Anzeige über die Leistungsbereitschaft durch BOTTIMMO. Die Vergütungspflicht für vertragsgegenständliche Leistungen besteht unabhängig von der Erfüllung der Pflichten des Kunden insbesondere der unter Ziffer 4. genannten Beistellungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden vorgesehener, in dessen Verantwortungsbereich liegender Vorbereitungsarbeiten. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit zehn (10) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. BOTTIMMO behält sich das Recht vor, ungeachtet dessen weiterer Rechte geltend zu machen und bei nicht fristgerecht beglichenen Forderungen des Kunden diese an Dritte abzutreten (Inkasso) bzw. Dritte mit der Durchsetzung der Forderungen zu beauftragen. Soweit dies rechtlich erforderlich ist, stimmt der Kunde einer Übermittlung hierfür notwendiger Kundendaten zu. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäss den Bedingungen dieses Vertrages nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, behält sich BOTTIMMO das Recht vor, die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Beträge durch den Kunden auszusetzen. Eine Aussetzung der Bereitstellung der vertragsrechtlichen Leistungen durch BOTTIMMO entbindet den Kunden nicht davon, die gebuchten Leistungen in vollem Umfang gemäss obigem Vertrag auch weiterhin zu vergüten. Eine aufgrund von nicht vertragsgemäß erfüllten Zahlungsverpflichtungen des Kunden ausgesetzte Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch BOTTIMMO beendet nicht den Vertrag. Die Regelungen zur ordentlichen und ausserordentlichen Kündigung dieses Vertrages bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Beträge verstehen sich in Euro (€) rein als Nettobeträge, das heißt zuzüglich der zum Rechnungsdatum gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger anwendbaren Steuern.

6. Haftung

BOTTIMMO haftet für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:

1. bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlern einer Beschaffenheit, für die BOTTIMMO ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;

2. in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmässig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

7. Verjährung

Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sowie für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt gemäss den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und tritt – im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist – spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen BOTTIMMO aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme eines anderslautenden Garantieversprechens durch BOTTIMMO sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Freistellung

BOTTIMMO speichert für den Kunden Daten, welche durch diesen bei der Nutzung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes eingegeben werden. Diese Daten werden gespeichert und zum Abruf bereitgestellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber BOTTIMMO, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Innenverhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schad-Software enthaltende Programme im Zusammenhang mit dem BOTTIMMO-SaaS-Dienst zu nutzen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, bleibt der Kunde im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes sowie im Rahmen der Erbringung der Zusatzleistungen über entsprechende Erlaubnistatbestände getragen ist. Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und die von ihm erfassten und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die von ihm erfassten und verarbeiteten Daten. BOTTIMMO nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden im Zusammenhang mit dem BOTTIMMO-SaaS-Dienst und der Erbringung der Zusatzleistung genutzten Inhalte nicht. BOTTIMMO haftet insbesondere nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde BOTTIMMO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und sonstigen Kundeninhalte, hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichen oder sonstiger Rechte Dritter geprüft wurden und BOTTIMMO sowie von BOTTIMMO zur Erbringung der Leistungen beauftragte Dritte insoweit zu deren Nutzung berechtigt sind. Das gilt auch für das Vorliegen erforderlicher Zustimmungen der Urheber und sonstiger Personen, die über Rechte an den Inhalten verfügen, sowie bei Bildern von urheberrechtlich geschützten Werken (einschliesslich Bauwerken) oder natürlichen Personen auch für die erforderliche Einwilligung dieser Urheber oder der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten. Soweit BOTTIMMO wegen der Verletzung solcher Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, BOTTIMMO von sämtlichen hieraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und sonstigen Kosten auf erstes Anfordern umfassend freizustellen. Die Freistellung erfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, BOTTIMMO von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls BOTTIMMO von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. BOTTIMMO wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit das rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde BOTTIMMO unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von BOTTIMMO bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Die Parteien beachten die für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen relevanten datenschutzrechtlichen Bedingungen. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihr, auf ihre Veranlassung hin von Dritten oder anderweitig an BOTTIMMO übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäss der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen der Betroffenen bzw. anderweitige Rechtsgrundlagen vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch BOTTIMMO im Rahmen der Vertragsdurchführung keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt oder den Rahmen etwa erteilter Einwilligungen überschreitet. Die Parteien schließen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 DSGVO) genügt (siehe Anlage). Mit Unterschrift dieses Vertrages akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der von BOTTIMMO bereitgestellten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nebst aller Annexe, siehe Anlage 1.

10. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang der Durchführung dieses Vertrages anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie Dritten nicht zu offenbaren. Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis von diesen haben müssen. Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmässig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind. Die Parteien werden auf Verlangen der jeweils anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrages vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

11. Änderungen

BOTTIMMO behält sich das Recht vor, die vertragsgegenständlichen Leistungen bei Bedarf zu ändern. Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen wird BOTTIMMO seinem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung per E-Mail oder in Schriftform mitteilen; allerdings ist diese Mitteilung nicht erforderlich, wenn die zweimonatige Frist (a) ein Sicherheitsrisiko oder ein Problem im Hinblick auf geistiges Eigentum für BOTTIMMO oder die vertragsgegenständlichen Leistungen darstellt, (b) eine wirtschaftliche oder technische Erschwernis darstellt oder (c) dazu führen würde, dass BOTTIMMO gegen gesetzliche Anforderungen verstösst. Die Zustimmung des Kunden zu einer Änderung vertragsgegenständlichen Leistung gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen per E-Mail oder in Schriftform angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird BOTTIMMO seinen Kunden in der Kommunikation nochmals hinweisen. Auch steht es dem Kunden im Falle einer angekündigten Vertragsänderung offen, den Vertrag zu kündigen. Über dieses Sonderkündigungsrecht wird BOTTIMMO seinen Kunden in der Kommunikation nochmals hinweisen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann BOTTIMMO eine Änderung der Vergütung für vertragsgegenständliche Leistungen per E-Mail oder in Schriftform zum jeweiligen Kalenderquartalsbeginn verlangen. Bei einer Preissteigerung hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum nächst zulässigen Termin zu kündigen; im Falle einer derartigen Kündigung bleibt die Vergütung bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung unverändert. Ausdrücklich vereinbarte Sonderpreise und Rabattkonditionen bleiben während ihrer vertraglich festgelegten Gültigkeitsdauer von allgemeinen Preisänderungen unberührt.

12. Sonstiges

BOTTIMMO ist berechtigt, den Namen und das im BOTTIMMO System hinterlegte Logo des Kunden für Referenz-, Marketing- und/oder Vertriebszwecke zu nennen bzw. zu nutzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder einzelner Anlagen unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirtschaftlich gewollt haben. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, ist der Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, der Sitz der BOTTIMMO AG in Kreuzlingen, Schweiz. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kreuzlingen, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, bedürfen Änderungen des Vertrages der Schriftform, einschliesslich Änderung dieser Schriftformklausel.

Anlage 1

Vereinbarung zu Auftragsdatenverarbeitung, abrufbar unter: https://help.bottimmo.com/de/article/bottimmo-avv